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Verbraucherzentrale: Beim Anbieterwechsel keine zu langen Bindungsfristen eingehen

20.06.2009,

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät Stromkunden, sich bei einem abgeschlossenen Anbieterwechsel für maximal ein Jahr an den neuen Versorger bindenzu lassen. Damit bleiben sie flexibel und können auch in Zukunft auf Preisentwicklungen schneller reagieren.

Die vertragliche Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen. Im Idealfall räumt der neue Versorger ein Sonderkündigungsrecht für den Fall ein, dass der Strompreis steigt. Auf eine Vorauszahlung sollte man sich als Neukunde lieber nicht einlassen, rieten die Verbraucherschützer weiter. Möglich sei eine Insolvenzt des Anbieters, der seinen Vertrag dann nicht mehr erfüllen kann.




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