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Verbraucherschützer klagten erfolgreich gegen unzulässige Vertragsklauseln

05.10.2010, Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat über 30 Lieferverträge juristisch überprüft und viele Stromanbieter wegen unzulässiger Vertragsklauseln abgemahnt.

Unter anderem wurden Kundenverräge der Vattenfall Europe GmbH, der Yello Strom GmbH, der RWE Vertriebs AG, der Flexstrom AG sowie einige Ökostromanbieter und Stadtwerke überprüft.

In allen untersuchten Verträgen fanden die verbraucherschützer unzulässige Klauseln und mahnten die Unternehmen ab. In mehreren Fällen reichte der vzbv erfolgreich Klage ein.

Gegenstand der Abmahnungen waren z.B. Klauseln zum Kündigungsrecht, zu überhöhte Mahngebühren oder erzwungenen Einzugsermächtigungen fürdas Girokonto. Einige Unternehmen, unter anderem Vattenfall Europe GmbH, E.ON edis Vertriebs GmbH, Flexstrom AG und Nuon Deutschland GmbH, haben inzwischen erklärt, die betreffenden Klauseln nicht mehr zu verwenden.



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