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Stromanbieter FlexStrom verklagt - Auflage für Ankündigung von Preiserhöhungen

29.01.2011,

Der Stromversorger FlexStrom wurde wegen intransparenter Preispolitik vor dem Landgericht Berlin verklagt und muss in Zukunft seine Kunden deutlicher auf Preiserhöhungen hinweisen.

Viele der FlexStrom-Tarife garantieren haben eine Preisgarantie für einen bestimmten Zeitraum. Nun hatte FlexStrom kurz vor Ablauf einer dieser Preisgarantien seine Strompreise erhöht, darauf aber laut Ansicht der Richter nicht deutlich genug hingewiesen.

Viele Kunden hatten den vermeintlichen Werbe-Flyer mit der Ankündigung ungelesen entsorgt und fühlten sich hintergangen, weil sie angeblich die Widerspruchsfrist nicht eingehalten hätten.

FlexStrom hat nun in einer Unterlassungserklärung versprochen, seine Kunden bei Preiserhöhungen deutlicher zu informieren. Außerdem muss zukünftig einer Preisanpassung aktiv zugestimmt werden.

Hält sich der Stromanbieter nicht daran, haben die Kunden das Recht, die Preiserhöhung nicht zu bezahlen und können ihren Strom weiter zu den alten Preisen beziehen.



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