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Schlichtungsstelle gab Verbraucher recht: Kunde bekommt Bonuszahlung

06.01.2012,

In einem Streitfall um Bonuszahlungen hat der Ombudsmann der Schlichtungsstelle Energie in Berlin entschieden, dass der Energieversorger FlexStrom einen kompletten Jahresbonus an einen Stromkunden und dazu eine Fallpauschale in Höhe von 350 Euro zahlen muss.

Zwar ist das Urteil der Schlichtungsstelle Energie nicht rechtsverbindlich; der Bund der Energieverbraucher geht jedoch davon aus, dass durch den Schlichtungsspruch “künftig kein Gericht mehr zu einer anderen Auffassung gelangen kann”.

Deshalb gehen Verbraucherschützer auch davon aus, dass FlexStrom in Zukunft in allen Streitfällen, die analog dem verhandelten Fall entsprechen, den Bonus auszahlen wird.

Die Schlichtungsstelle Energie ist auf Verlangen der EU im Rahmen der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes eingerichtet worden und hat seit Oktober 2011 ihre Arbeit aufgenommen.

 



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