Neues Energiewirtschaftsgesetz in Kraft - Verbraucherschutz verbessert
02.01.2012,Seit August 2011 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz in Kraft. Die Gesetzesnovelle ist die Umsetzung verbindlicher EU-Regelungen in nationales Recht und sieht anderem eine Reihe von Verbesserungen im Verbraucherschutz vor.
Neben einer obligatorischen Verkürzung der Dauer eines Anbieterwechsels auf drei Wochen wurde die Einrichtung einer Schlichtungsstelle vorgeschrieben. Diese hat im Oktober 2011 die Arbeit aufgenommen.Verbraucher können sich nun bei Streitfällen mit ihren Versorgern vertrauensvoll an die Schlichtungsstelle wenden, um außergerichtlich eine Klärung zu erreichen.
Im Streit um die Eigentums- und Betriebsfragen der Energienetze bringt das Gesetz klare Regelungen. Demnach ist es zulässig, wenn die Netze von unabhängigen Betreibern bewirtschaftet werden, auch wenn sie im Besitz der Energiekonzerne verbleiben.
Zuvor zielten jahrelange EU-Bemühungen darauf ab, die Netze eigentumsmässig von den Energiekonzernen zu trennen. Dem wurde auch mit kartellrechtlichen Strafandrohungen Nachdruck verliehen. Inzwischen haben E.on, Vattenfall und RWE begonnen, sich von ihren Stromnetzen zu trennen, was einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Wege der Marktliberalisierung darstellt.
Weitere News zum Thema
- E.on-Strom wird teurer: Plus sieben Prozent ab Juni
- Die App zum Wechsel: "Ökostrom für Alle" bietet erste Gratis-App für Stromversorgerwechsel an
- Kostenlose Stromtankstellen für Elektroautos im Raum Frankfurt
- EnBW bekommt neuen Vorstandschef
- Solarkürzung vorerst vom Bundesrat gestoppt – Widerstand auch auch aus CDU-geführten Ländern