Neues Energiegesetz ab 2009: Erneuerbare Energien Pflicht bei Neubau
23.08.2008, Am 1. Januar 2009 tritt in Deutschland das so genannte Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft. Bis 2020 sollen 14 Prozent des Gesamtwärmebedarfs in Deutschland durch Erneuerbare Energien gedeckt werden – momentan liegt diese Zahl bei gerade mal 6 Prozent. Daher verpflichtet das neue Gesetz zum Einsatz von Erneuerbaren Energien beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Je nach Art der genutzten Wärmeenergiegewinnung müssen Bauherren bis zu 50 Prozent der Wärmeenergie aus Erneuerbaren Energien gewinnen. Die Wärme kann auch aus Nah- und Fernwärmenetzen stammen, vorausgesetzt diese werden zu einem wesentlichen Teil mit Erneuerbaren Energien beziehungsweise zu mehr als 50 Prozent auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärme betrieben.
Das Gesetz wurde am 18. August 2008 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Quelle: BDE
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