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Wenn die Garechnung nicht stimmt - fehlerhafte Rechnungen müssen nicht bezahlt werden

17.12.2010,

Es ist bekannt, dass fehlerhafte Jahresabrechnungen bei Energiekunden keine Seltenheit sind. Verbraucherschützer bestätigen, dass Kunden keineswegs jede Rechnung blind bezahlen müssen, dennoch sind einige Punkte zu beachten. 

Wer den Verdacht hat, dass etwas nicht stimmt mit seiner Abrechnung, muß den Fehler genau benennen können. Dazu muß er die Rechnung lesen und verstehen. Vermieter oder Energieversorger tragen nicht selten falsche Ablesewerte ein oder verteilen die Kosten nicht korrekt. Auch Zahlendreher sind keine Seltenheit, die sich verheerend auf den Rechnungsbetrag auswirken können.

Ist man sich als Gaskunde sicher, einen Fehler entdeckt zu haben, sollte man sich den Vermieter wenden und diesen zur Korrektur auffordern. Denn anders als bei Stromkunden sind die direkten Ansprechpartner für Gasverbraucher nicht die Energielieferanten sondern die Hausverwaltung bzw. die Vermieter.

Laut Ulrich Ropertz, dem Pressesprecher des Deutschen Mietrbundes haben die Mieter grundsätzlich das Recht, Einblick in die Abrechnungsunterlagen zu bekommen. 


 




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