Urteil zu Heizkosten-Abrechnung: Mieter haben Anspruch auf verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung
03.02.2012,Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil entschieden, dass Vermieter die Heizkosten in jedem Fall immer nach dem tatsächlichen Verbrauch abrechnen müssen.
Bislang konnten Vermieter auch nach dem Abflussprinzip abrechnen, d.h.es war für sie ausreichend, die Rechnung vorzulegen, die sie von ihrem Versorger bekommen haben, unabhängig davon, wieviel tatsächlich verbraucht wurde.
Das ist nun laut BGH unzulässig. Zur Begründung führten die Richter die Heizkosten-Verordnung an, laut der sich die Kosten nach den verbrauchten Brennstoffen zu richten haben, die tatsächlich zum Heizen verbraucht worden sind.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte das Urteil. Mieter haben nun Anspruch auf eine verbrauchsbedingte Heizkostenabrechnung. Wer spart im Verbrauch, braucht auch weniger zu bezahlen.
„Hat der Vermieter fälschlicherweise Heizkosten nach dem Abflussprinzip abgerechnet, können Mieter eine neue Heizkostenabrechnung fordern. Ich empfehle insbesondere Mietern, bei denen Gas- oder Fernwärmekosten abgerechnet werden, genau hinzuschauen und ggf. den örtlichen Mieterverein einzuschalten.“ , so Lukas Siebenkotten, der Direktor des Deutschen Mieterbundes.
AZ: BGH VIII ZR 156/11
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