Ölpreisbingung nicht rechtens: Kunden verlangen Geld vom Gasversorger zurück
19.09.2010,Das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts ermutigt Gaskunden in ganz Deutschland, Preiserhöhungen rückwirkend anzufechten und Geld zurückzuverlangen.
Unter anderem hatte der Kölner Regionalversorger Rheinenergie bis vor zwei Jahren die Gaspreise an den Heizölpreis gekoppelt und dies in Preisanpassungsklauseln in den AGB vertraglich besiegelt.
Als der Bund der Energieversorger deswegen gegen Rheinenergie vor Gericht zog, änderte das Unternehmen die Klausel. Jetzt stehe in den AGB, Preisänderungen seien an Kostenänderungen gekoppelt und könnten in beide Richtungen verlaufen, woraufhin es keine Klagen mehr gebe.
Andere Versorger wie Aggerenergie aus Oberbayern oder die Regionalgas Euskirchen sind momentan von Klagen betroffen, in denen Kunden Rückzahlungen fordern, weil die Gaspreiserhöhungen wegen nicht zulässiger Vertragsklausel nicht rechtens waren.
Allein auf den Euskirchener Anbieter kommen ca. 100 Klagen - die Forderungen belaufen sich zwischen mehreren hundert bis zu mehreren tausend Euro.
Es geht für die Unternehmen also um viel Geld - weitere Prozesse in ganz Deutschland drohen.
Besonders wichtig für die Gaskunden ist, dass sie unzulässige Preisanpassungen auch dann anfechten können, wenn sie keinen Widerspruch eingelegt haben.
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