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Kartellamt hebt Liefer-Beschränkungen für Langzeitverträge auf

23.06.2010,

Das Bundeskartellamt hat die bislang geltenden Begrenzungen für Laufzeiten und Bezugsquoten in der Vertragsgestaltung mit Gasendverteilern aufgehoben. Als Begründung für diese Maßnahme führte die Behörde die verbesserte Wettbewerbssituation im Gasmarkt an.

Bislang durften Endverteiler nur für maximal 50% ihres Bedarfs Verträge mit Ferngaslieferanten über mehr als vier Jahre schließen. Wollte ein kommunaler Versorger mehr als 80% von einem Gaslieferanten beziehen, durfte ein solcher Vertrag höchstens für zwei Jahre abgeschlossen werden.

Die Beschränkung war bis Ende September befristet und wird durch die jetzige Entscheidung aufgehoben.


Quelle:Dow Jones Newswires




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