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Gasag-Streit: Klagefrist gegen unzulässige Tariferhöhung endet Sylvester

06.12.2010,

Laut der Berliner Verbraucherzentrale haben ca. 300.000 Berliner wegen unzulässiger Tariferhöhungen zu viel für Gas bezahlt.  Wer sein Geld von der GASAG zurückbekommen möchte, muss bis zum Jahresende Klage einreichen.

Hinweise für eine erfolgreiche Klageeinreichung gibt die Verbraucherzentrale Berlin.

Bislang haben erst 900 GASAG-Kunden Klage erhoben. Wer mit Gas geheizt hat und somit einen hohen Verbrauch von 30.000 Kilowattstunden pro Jahr hat, kann einen Rückforderung von  500 Euro stellen, rechneten die Experten vor.

Im Juli 2009 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil Preisanpassungsklauseln in Gaslieferverträgen für unzulässig erklärt, die automatisch bei Steigerungen an den Ölpreis gekoppelt sind.

Das betrifft laut taz.de die Gasag-Tarife  Vario 1, Vario 2, Gasag-Aktiv, Gasag Fix 1 und Gasag Fix2.

Die Aussichten auf einen Klageerfolg stehen laut Verbraucherzentrale gut, allerdings müsse man sich auf Berufungen des Gasversorgers und Verhandlungen in weiteren Instanzen einstellen.

 

Zum Gasag-Infopaket der Verbraucherzentrale Berlin

 

 




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