BGH-Urteil zu EWE-Gaspreisen vorerst vertagt
30.03.2010,Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat seine Entscheidung über die Gaspreise des Oldenburger Energieversorgers EWE vorerst vertagt. Nach neuestem Stand soll nun am 16. Juni verkündet werden, ob die Preiserhöhungen seit dem Jahr 2004 rechtlich korrekt abgelaufen sind.
Das Gerichtsverfahren wurde von 56 EWE-Kunden aus dem Oldenburger Land und Ostfriesland angestrengt, das sich gegen ihrer Meinung nach unwirksame Preisanpassungsklauseln des Oldenburger Versorgers richtet.
Der zuständige Rechtsanwalt Dr. Jan Reshöft erklärte, der Ausgang des Verfahrens sei offen in jeglicher Hinsicht. Eine eindeutige Tendenz, in welche Richtung die Entscheidung Mitte Juni ausfallen könnte, sei nicht auszumachen gewesen.
Hintergrund des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg vom September 2008. Das OLG hatte bei der Verhandlung den EWE-Gaskunden, die den Preiserhöhungen widersprochen hatten, in weiten Teilen Recht gegeben. Gegen das Urteil hatten sowohl die EWE als auch die klagenden Gaskunden Revision eingelegt.
Im Kern geht es um die Frage, ob die Gaspreisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der EWE wirksam ist oder nicht. Im Mittelpunkt stehen dabei sogenannte Sondervertragskunden, die bei der EWE rund 90 Prozent der Kunden ausmachen.
Quelle: NWZ
Weitere News zum Thema